Qualität die besteht

Spenglerei & Glaserei seit 1999

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Spengler & Der Glaser Martin Margreiter GmbH
6365 Kirchberg
Stöcklfeld 73
Tel: +43-5357-3833
Fax: +43-5357-3834
Mail: info@derspengler.at

Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischne uns - „Der Spengler & Der Glaser
Martin Margreiter GmbH“ und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde)
für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen
Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere
bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug
genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle
Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage
www.derspengler.at/ www.derglaser.at.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB
bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen
Kunden schriftlichen - Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/ Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber
unternehmerischen Kunden erst durch usnere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben,
Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaerial) angeführte Infor-
mationen über unsere Produktie und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat
der Kunde - sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde
legt - uns bekannt zu geben. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen.
Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit
diese nicht ausdrücklich - unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich - zum
Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.5. Kostenvoranschläge sind entgeltlich, für Verbraucher jedoch nur dannn, wenn sie vor
Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen werden. Erfolgt
eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird
der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
2.6. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge setzen voraus, dass die vom Auftraggeber
beigestellten Geräte, Materialien und Konstruktionen für die Leistungsausführung ge-
eignet sind. Stellt sich nachträglich heraus, dass beigestellte Geräte, Materialien oder
Konstruktionen mangelhaft sind, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat
der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine
Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veran-
lassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im
hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu ver-
güten.
3.4. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind
vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die ver-
traglich vereinbarten Engelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zu-
mindest 5% hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag,
Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kosten-
faktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommisionen
oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen
relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt
der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005
vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird
das Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt der Änderung der Kosten eine Anpassung
des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnissen genäß Punkt 3.6
nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten
nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.

4. Beigestellte Ware

4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt,
dem Kunden einen Zuschlag von 16% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des
Materials zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegen-
stand der Gewährleistung.

5. Zahlung

5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn
und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber
unternehmerischen Kunden schriftlicher - Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug be-
rechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber
Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5 Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertrags-
verhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Ver-
pflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Ver-
brauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständig Leistung zumindest seit
sechs Wochenfällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung
einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche ge-
richtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden
steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen
Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei
Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rahbatte, Ab-
schläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen
verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von
Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von €5,-- soweit dies im angemessenen Verhältnis
zur betriebenen Forderung steht.

6. Bonitätsprüfung

6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich
zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläuberschutz-
verbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebs-
wirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband
von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle bau-
lichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (insb. im Hinblick auf die Bebau-
ungsbestimmungen) zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertrags-
abschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde auf-
grund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen muss.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über
die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vor-
richtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungs-
quellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige dies-
bezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftrags-
bezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist - ausschließlich im Hinblick auf
die infolge flascher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit - unsere Leistung
nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen
durch die Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des
Vertragsabschlusses hin, sofern icht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische
Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen müsste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und
Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den
Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung
zu stellen.

8. Leistungsausführung

8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer
Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern betsteht
dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. Sachlich gerechtfertige Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können ge-
sondert in Rechnung gestellt werden.

9. Leistungsfristen und Termine

9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und
von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren
Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen
das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf
Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar
mache.
9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zu-
zurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Ver-
letzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen
entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausge-
schoben.
9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur ver-
bindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist
hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Brief) unter
gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges

10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden
a) an bereits vorhandenen Leitungen, Geräten und dergleichen als Folge nicht er-
kennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler
b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen.
Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verur-
sacht haben.
10.2. Werden punktuelle Reparaturen an bestehenden altersschwachen Dächern vorgenommen,
kann aufgrund des Zustandes des Daches die Haltbarkeit auch der reparierten Teilen ein-
geschränkt sein, etwa eingeschränkte Stabilität durch altersschwache umgebene Dach-
ziegel oder Träger/ Lattung.

11. Behelfsmäßige Instandsetzung

11.1. Behelfsmäßige Instandsetzungen werden bei entsprechender Beauftragung durchgeführt.
Hier besteht nur eine den Umständen entsprechende sehr beschränkte Haltbarkeit.

12. Gefahrtragung

12.1. Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten
Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädi-
gungen gehen zu seinen Lasten.

13. Annahmeverzug

13.1. Gerät der Kunde länger als 1 Woche in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Ver-
zug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung
nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungs-
ausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag übe rdie für die
Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern
wir im Fall der Forsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen
Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragser-
füllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von €50,-- pro
angefangenem Kalerndertag zusteht.
13.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen
und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
13.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadens-
ersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen
Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes
durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden abhängig.
13.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht
dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe
des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver-
äußerung zustimmen.
14.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.
14.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir
dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers
seit mindestens sechs Wochen lällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und
unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
14.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung
unserer Vorehaltsware unverzüglich zu verständigen.
14.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der
Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vor-
ankündigung.
14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt
der Kunde.
14.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
14.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden
freihändig und bestmöglich verwerten.

15. Schutzrechte Dritter

15.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher
Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung
des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter ein-
zustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden
Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
15.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- ud klaglos.
15.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene
Kostenvorschüsse zu verlangen.

16. Unser geistiges Eigentum

16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder
durch unseren Beitrag enstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
16.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, ins-
besondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung
einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
16.3. Baustellenbilder ohne Datenangaben werden zur Veranschaulichung unserer Arbeiten
veröffentlich und bedürfen eines schriftlichen (per Mail oder Post) Einspruches, falls dies
nicht gewünscht wird.

17. Gewährleistung

17.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen
Kunden ein Jahr ab Übergabe.
17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z. B. förmliche Ab-
nahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine
Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen
verweigert hat.
17.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses
vom Kunden behaupteten Mangels dar.
17.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei
Versuche einzuräumen.
17.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns
entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung
zu ersetzen.
17.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeit-
punkt bereits vorhanden war.
17.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde be ordnungsgemäßem
Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte
müssen, sind unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt
werden.
17.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch
welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder
verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar
ist.
17.9. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
17.10. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind - sofern wirtschaftlich vertretbar - vom
unternehmerischen Kunden an un zu retournieren.
17.11. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unter-
nehmerische Kunde.
17.12. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie ewta
Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebs-
bereitem Zusand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser
Umstand kausal für den Mangel ist.

18. Haftung

18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Un-
möglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
18.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchst-
betrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung
übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzel-
vertraglich ausgehandelt wurde.
18.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigung, die diese dem Kunden - ohne Bezug auf einen Vertrag
ihrerseits mit dem Kunden - zufügen.
18.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen
sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften,
fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht
von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht
zur Wartung übernommen haben.
18.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch
eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (z.B. Haft-
pflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch
nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung
und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die
Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

19. Salvatorische Klausel

19.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Teile nicht berührt.
19.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam -
ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien - eine Ersatzregelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

20. Allgemein

20.1. Es gilt österreichisches Recht.
20.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Kirchber in Tirol.
20.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen
zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten
ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht - Bezirksgericht Kitzbühel.